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Aktueller Hinweis: Wichtige Gesetzesänderung zu unserem Bescheinigungsassistenten! (Stand Januar 2010) Diese Gesetzesänderung wurde beireits in unserem Bescheinigungsassistenten übernommen. Weitere Fragen unter unserer Hotline: 02244 / 9279101
Bescheinigung von Tätigkeiten Die Kommission der Europäischen Gemeinschaft hat am 12. April 2007 über ein einheitliches Formblatt zur Bescheinigung von Urlaubs- und Krankheitszeiten, sowie über Einsatzzeiten außerhalb des Geltungsbereiches der EU-Verordnungen entschieden. Die Bescheinigungen sind vor jeder Fahrt maschinenschriftlich auszufüllen und zu unterschreiben sowie zusammen mit den Original-Fahrtenschreiberaufzeichnungen aufzubewahren. Falsche Bescheinigungen stellen einen Verstoß gegen geltendes Recht dar. Bestellen Sie noch heute unsere Software zum ausstellen von Bescheinigungen Die Lösung: Eine Software die Sie bei der Ausstellung der Bescheinigungen einfach und unkompliziert unterstützt. Die Software bietet folgende Vorteile: Einmaliges hinterlegen von Stammdaten (Unternehmen, Fahrer, Unterzeichner, …) Sehr schnelles und einfaches erstellen der Bescheinigungen Ausdruck in mehreren Sprachen möglich (Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, …) Auswertung der bescheinigten Zeiten Mehrbenutzer- / Netzwerkfähig Gesetzes konform nach EU-Verordnung 561/2006 Gesetzes konform §20 Fahrpersonalverordung Füllen Sie keine handschriftlichen Bescheinigungen mehr aus! Es droht ein Bußgeld von 750,- € Beispiele ansehen: Bescheinigung nach EU Verordnung >> Bescheinigung nach FPersV >>
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