Bescheinigungsassistent

Bescheinigungsassistent nach EU 561/2006 und §20 FPersv
Die Kommission der Europäischen Gemeinschaft hat am 12. April 2007 über ein einheitliches Formblatt zur Bescheinigung von Urlaubs- und Krankheitszeiten, sowie über Einsatzzeiten außerhalb des Geltungsbereiches der EU-Verordnungen entschieden.

Die Bescheinigungen sind vor jeder Fahrt maschinenschriftlich auszufüllen und zu unterschreiben sowie zusammen mit den Original-Fahrtenschreiberaufzeichnungen aufzubewahren. Falsche Bescheinigungen stellen einen Verstoß gegen geltendes Recht dar.
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